Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Kommunikationspakete (sofern verfügbar) findest du ebenfalls hier nach deiner Anmeldung.
Für die Bestellung im DigitalMarkt benötigst Du neben zentralen Daten Deiner Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zum Online-Dienst
Bürgerinnen und Bürger können mit dem Online-Dienst die Anmeldung bei der Meldebehörde nach einem Umzug digital durchführen – ein Besuch und Termin mit ggf. Wartezeiten im Bürgeramt entfällt. Der Service umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente.
Fachlich
BayKommun AöR
Mecklenburg-Vorpommern (FF), Hamburg (UL)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bayerisches Staatsministerium des Innern für Sport und Integration
Technisch
Dataport AöR
HSH VOIS|MESO, AKDB OK.EWO
Deutsch
Dataport
XMeld
OSCI/XTA, DVDV
eID
BundID, alle interoperablen Servicekonten (u.a. BayernID)
Ja
95 %
3
Keine Informationen verfügbar / für diesen Dienst nicht relevant
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat Bayern und Kommunen über den neuen Bayern-Packages-Finanzierungsmechanismus finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird.
Die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle ins Fachverfahren AKDB/Komuna werden vom Freistaat Bayern übernommen. Die Kosten zur Anbindung beim Hersteller Dataport übernimmt ebenso der Freistaat.
Somit fallen für die Kommune nur die monatlichen Kosten zur Pflege/Wartung der Schnittstelle bei den IT-DL der Fachverfahren an. Hier gibt es eine Staffelung der monatlichen Kosten für Wartung/Pflege gemessen an der Einwohnerzahl.
Neu im Juni 2026: Für Kommunen, die den Dienst bis zum 30.09.2026 über den BayKommun DigitalMarkt bestellen, werden im Jahr 2026 auch die laufenden Schnittstellenkosten für die Fachverfahren der AKDB und der komuna GmbH vom Freistaat übernommen. Der Fachverfahrenshersteller schließt hierfür einen Vertrag mit der Kommune für die Integrationsschnittstelle. Für die Kommunen fallen dann im Jahr 2026 keine Kosten an. Über die Finanzierung im Jahr 2027 wird im 4. Quartal 2026 entschieden, die Kommunen werden hierzu gesondert informiert.
Für weitere Fragen zur den Schnittstellenkosten wendet Euch bitte an Euren Fachverfahrenshersteller.