Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Für die Bestellung im DigitalMarkt benötigst Du neben zentralen Daten Deiner Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zum Online-Dienst
Die Online-Dienste ermöglichen die digitale Antragsstellung für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gegebenenfalls zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis erforderlich, wenn in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich ist - also etwa zur Personenbeförderung mit Taxen, Mietwagen etc.
Als Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus, welcher bei der Fahrgastbeförderung neben dem deutschen EU-Kartenführerschein mitzuführen ist.
Enthalten sind insgesamt drei Online-Dienste:
• Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Ersterteilung
• Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Erweiterung
• Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Verlängerung
OZG-Leistung: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung"
Fachlich
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Technisch
Alle Fahrerlaubniswesen-Fachverfahren, die xFahrerlaubnis verarbeiten können.
Deutsch
AKDB
xFahrerlaubnis
xÖV, OSCI
Volldigitale Nutzung, Authentifizierung via Nutzerkonto
BayernID, BundID
ePayBL, epay21, pmPayment, GiroCheckout
Nachweis für ePayBL vorhanden. Für ePayBL wird vierteljährlich ein ASV-Scan der "ePayBL Paypage" durchgeführt. Diese Scans sind vorgeschriebener Bestandteil des PCI DSS Compliance Nachweises.
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Keine Informationen verfügbar / für diesen Dienst nicht relevant
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten. Ein separater Vertragsschluss mit dem jeweiligen Bereitsteller ist ergänzend notwendig.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wendet Euch für weitere Informationen an Euren Fachverfahrenshersteller.