Digitale Baugenehmigung
Information zum Online-Dienst
Der Online-Dienst “Digitale Baugenehmigung” umfasst die von einer unteren Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde im öffentlich-baurechtlichen Genehmigungsprozess erbrachten Verwaltungsleistungen, insbesondere (Teil-)Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Genehmigungsfreistellung, Genehmigungsverlängerungen, Anzeige des Baubeginns und der Aufnahme der Nutzung.
OZG-ID:
- 10519 (Bauvorbescheid und Baugenehmigung)
- 10514 (Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum)
Achtung: die unter "Kommunaltyp" genannten kreisangehörigen Gemeinden beziehen sich im Rahmen der Digitalen Baugenehmigung nur auf die sogenannten "Delegationsgemeinden"! Es sind nicht alle kreisangehörigen Gemeinden für diesen Online-Dienst zuständig.
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Technisch
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
G2vb+ (Fa. OTS AG), ProBAUG (Fa. PROSOZ Herten GmbH), xBase Bau (Boll und Partner Software GmbH), GekoS Bau+ (GekoS mbH), PROFI.bgv (PROFI Engineering Systems AG), Bauantrag (Kolibri software & systems GmbH)
Deutsch
brain-SCC GmbH
Fritz-Haber-Str. 9
06217 Merseburg
Telefon: +49 3461 2 59 95 10
E-Mail: info@brain-scc.de
XBau
XÖV (XBau), OSCI/XTA
BundID, Mein Unternehmenskonto (MUK)
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PayPal, giropay, SOFORT, ePayBL, paydirekt, ZVP MV
98,5 %
2
Keine Informationen verfügbar / für diesen Dienst nicht relevant
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Individuelle Kosten (z.B. Einrichtung des Fachverfahrens und Schnittstellen) müssen von den Unteren Bauaufsichtsbehörden selbst getragen werden und mit dem Fachverfahrenshersteller besprochen werden.