Benutzung eines Gewässers
Dieser Dienst wird kostenfrei über den BayernStore bereitgestellt. Beauftrage ggf. einen BayernPortal-Redakteur Deiner Behörde ihn über das Redaktionssystem des BayernPortals zu abonnieren. Weitere Informationen findest Du unter „Links und Dokumente“.
Mit Klick auf den nachfolgenden Button wirst Du auf eine externe Seite weitergeleitet.
Auf dieser kannst Du den Dienst beziehen.
Information zum Online-Dienst
Niederschlagswasser: Um gesammeltes Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten zu dürfen, ist grundsätzlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
https://www.lfu.bayern.de/wasser/now/index.htm
Beinhaltet nur Leika 99129059261000 “Anzeige des Direkteinleitens von Niederschlagswasser in Gewässer Entgegennahme“
Fachlich
Landesamt für Umwelt, Referat 67
Bayern; Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Technisch
-
Deutsch
IT-DLZ
Antragsdaten als XML, Metadaten als XÖV-Standard XInneres
OSCI oder eAkte der Kommune
DeutschlandID, Elster-ID
DeutschlandID, Mein Unternehmenskonto
100 %
Keine Informationen verfügbar / für diesen Dienst nicht relevant
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Staatliche Leistung
Kostenfrei für Kommunen