Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe)
Für die Bestellung im Digitalmarkt benötigen Sie neben zentralen Daten Ihrer Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zur Leistung
Der Online-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ für die OZG-Leistungsbündel (a) „Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition“ (10151) und (b) „Umgang mit Waffen“ (10154) ermöglicht die nutzerzentrierte und durchgehend digitale Umsetzung der Beantragung der grünen, gelben und roten Waffenbesitzkarte sowie der Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine und weitere Leistungen vom Kommunalportal im Front-End bis in das Fachverfahren im Back-End, ohne Medienbrüche zwischen Antragseingang und Fachverfahren. Die rechtliche Grundlage des Projekts bildet das Waffengesetz (WaffG). Dieses regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts.
Fachlich
Ticketsystem: https://kundenportal.akdb.de/
Bayern
Bundesministerium des Innern und für
Heimat
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Technisch
AKDB: eWaffeService@akdb.de
Condition: https://service.condition.de/servicedesk
Condition, ARTEMIS, Base Jagdrecht Online, citko Outdoor, xBase Waffe
Deutsch
AKDB
XeWaffe (aufsetzend auf XWaffe)
OK.KOMM, OSCI/DVDV (BayBN via XTA)
Identifizierung, Abholung, Bezahlung nur persönlich in der Behörde
BundID; Bayern-ID
-
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Für eWaffe verteilt sich die Finanzierung zu 50% auf die FITKO (davon 50% Bund /50% alle Länder nach Königsteiner Schlüssel) sowie zur 50% auf die nachnutzenden Länder (tatsächliche Nachnutzung gem. Verteilung nach Königsteiner Schlüssel). Hierunter fallen alle Kosten, die im Zuge von Betrieb, Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Online-Dienstes nötig sind. Diese Kosten zahlt also gem. seiner prozentualen Zuordnung nach dem Königsteiner Schlüssel u.a. auch der Freistaat Bayern.
Die Anschlusskosten bei der AKDB (Implementierungskosten des Dienstes) für die bayrischen Kommunen werden ebenfalls übernommen. Kommunen müssen nur die Schnittstellenkosten ins Fachverfahren der Firma Condition tragen.