Produktinformationen "Unterhaltsvorschuss Online (UVO)"
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle (UV-Stelle) beantragen. Wird Unterhaltsvorschuss an das Kind gezahlt, geht die Forderung auf Unterhalt gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, auf das Land über.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird bei der jeweils zuständigen UV-Stelle gestellt, die regelmäßig beim Jugendamt angesiedelt ist.
Folgende Leistungen (LeiKas) wurden mit diesem Dienst umgesetzt:
  • Unterhaltsvorschuss Bewilligung (LeiKa-ID: 99107021017000) 

  • Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung (LeiKa-ID: 99107102017000) 

  • Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung (LeiKa-ID: 99107103017000) 


Themenfeld: Familie und Kind
Fachbereich: Jugendamt, Sozialamt
Kommunaltyp: Kreisfreie Gemeinde, Landkreis
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