Unterhaltsvorschuss Online (UVO)
Für die Bestellung im Digitalmarkt benötigen Sie neben zentralen Daten Ihrer Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zur Leistung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle (UV-Stelle) beantragen. Wird Unterhaltsvorschuss an das Kind gezahlt, geht die Forderung auf Unterhalt gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, auf das Land über.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird bei der jeweils zuständigen UV-Stelle gestellt, die regelmäßig beim Jugendamt angesiedelt ist.
Folgende Leistungen (LeiKas) wurden mit diesem Dienst umgesetzt:
Unterhaltsvorschuss Bewilligung (LeiKa-ID: 99107021017000)
Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung (LeiKa-ID: 99107102017000)
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung (LeiKa-ID: 99107103017000)
Fachlich
Der Senator für Finanzen, Betriebskoordination Bremen
Bremen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Technisch
Der Senator für Finanzen, Betriebskoordination Bremen
PROSOZ Prosoz14Plus, Prosoz Neo, AKDB OK.Jus, LogoData UVG, Lämmerzahl LÄMMKom Lissa, Gauss SoPart, Dataport Jus-IT, GeBit GeDok, KDO Jugendwesen
Deutsch
Dataport
xFamilie
Datentransfer via OSCI/XTA und DVDV
eID, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), postalisches Verfahren
-
-
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Fachverfahrenshersteller.