Übernahme von Mietrückständen
Für die Bestellung im Digitalmarkt benötigen Sie neben zentralen Daten Ihrer Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zur Leistung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.
Die Leistung ist Teil der Sozialplattform. Auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden, finden Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
Fachlich
Nordrhein-Westfalen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Technisch
Anbindungssupport der Sozialplattform
Care4, LÄMMKom Lissa, OZG Connector, OPEN Prosoz, KDN Sozial
Deutsch
IT.NRW
XSozial
OSCI, XTA2, (FIT-Connect: in Pilotierung)
eID, BundID, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Neuer Personalausweis (nPA), eMail/Passwort, ELSTER
Servicekonten in Deutschland, Sozialplattform inklusive Zentrale Datenaustausch Infrastruktur (ZDI) für den Versand an OSCI der Länder
-
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Fachverfahrenshersteller.