Spielhallen-Erlaubnis
Die zentral beschafften Marktangebote sind Teil der BayernPackages. Ihr werdet bei Bestellung auf eine externe Seite der jeweiligen Bereitsteller weitergeleitet, ggf. ist ein separater Vertragsschluss notwendig.
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Auf dieser kannst Du den Dienst beziehen.
Information zum Online-Dienst
Mit diesem Online-Dienst kann eine Erlaubnis gemäß § 33i Gewerbeordnung (GewO) zum gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens beantragt werden. Eine Spielhallenerlaubnis ist gebunden an eine bestimmte Person und an bestimmte Räume. Es sind die Vorgaben des Glückspielstaatsvertrages zur Beschaffenheit der Räumlichkeiten, des Jugendschutzes und der Verhinderung von Glücksspielsucht zu beachten.
OZG-Leistung: "Unternehmensanmeldung und -genehmigung"
Fachlich
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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Technisch
Keine Fachverfahrensanbindung, einfacher Standard-Bearbeitungsworkflow mit Posteingang für Anträge in (gehostetem) komXwork mit eAkte.
Deutsch
AKDB
Nein
Proprietärer AKDB-Transportweg
Volldigitale Nutzung, Authentifizierung via Nutzerkonto
BayernID, BundID, Unternehmenskonto
Keine ePayment-Anbindung
Nein
Nein
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Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten. Ein separater Vertragsschluss mit dem jeweiligen Bereitsteller ist ergänzend notwendig.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wendet Euch für weitere Informationen an Euren Fachverfahrenshersteller.