Reisepass
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Für Reisen ins EU-Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige ab der Geburt ein Reisedokument (Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Dokumente). Der Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Gültigkeitsdauer des Passes (6 oder 10 Jahre) ist vom Alter der antragstellenden Person abhängig. Der deutsche Reisepass enthält seit 2005 biometrische Merkmale im Chip, welche eine Prüfung der Identität der Reisepasshalterin oder des Reisepasshalters vereinfachen und beschleunigen können. Der Reisepass wird in der Regel im Bürgeramt beantragt. Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland die zuständige Passbehörde. Digitalisiert werden soll nicht die Beantragung des Reisepasses, für welche nach wie vor das persönliche Erscheinen notwendig ist, sondern die Beantragung einer Befreiung von der Ausweispflicht und eine Verlustmeldung des Dokuments, also Annexleistungen.
Fachlich
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Senatskanzlei Hamburg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Technisch
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Deutsch
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