Leistungen zum Infektionsschutz
Für die Bestellung im Digitalmarkt benötigen Sie neben zentralen Daten Ihrer Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zur Leistung
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. drei Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und insbesondere, wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
Im Online-Dienst enthaltene LeiKa-Leistung:
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz Bescheinigung (LeiKa-ID: 99003002022000)
Fachlich
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Niedersachsen, Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), unterstützt durch
- Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL, nur kommissarisch) im technisch-praktischen Rollout
- BayKommun AöR im vertraglichen Rollout
Technisch
Jedes Fachverfahren, das XML oder JSON basierte Daten bzw. die FIM/XÖV Standards berücksichtigt.
Deutsch
Fremdsprachen (bei Bedarf manuelle Formularanpassungen via Übersetzungsdatei): Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Englisch
Demnächst zusätzlich: Ukrainisch, Polnisch
Betrieb und Support: IT.Niedersachsen (Landesbetrieb des Landes Niedersachsen); Entwicklung: FJD Informationtechologies AG
XFall-Container, Konvertierungen in z.B. XPersonenstand durch NAVO möglich
OSCI, XTA, FIT-Connect (bevorzugter Weg)
eID, BundID, e-mail/Passwort, ELSTER mUK
Servicekonto (BundID)
ePayBL, pmPayment
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Fachverfahrenshersteller.