Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
Der Dienst steht hier in Kürze zur Nachnutzung zur Verfügung.
Information zur Leistung
Die Teilnahme an beruflichen Aufstiegsfortbildungen wird mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziell gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Geförderten erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als Darlehen. Darlehen können in bestimmten Fällen gestundet oder erlassen werden.
Fachlich
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU LSA)
Sachsen-Anhalt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Technisch
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Deutsch
DATAGROUP
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BundID-Konto mit dem Online-Ausweis oder der EU-Identität
BundID
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Links und Dokumente
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In Klärung
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