Produktinformationen "Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)"
Die Teilnahme an beruflichen Aufstiegsfortbildungen wird mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziell gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Geförderten erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als Darlehen. Darlehen können in bestimmten Fällen gestundet oder erlassen werden.
Themenfeld: Bildung
Fachbereich: Sonstiges
Kommunaltyp: Kreisfreie Gemeinde, Landkreis
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