Produktinformationen "Annexleistungen Personalausweis"

Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung des 16. Lebensjahres, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unter bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen, sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz eines Reisepasses erfüllt werden.

Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und von Fingerabdrücken vorsieht sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID) konnte bei der Ausstellung, oder auch nachträglich, aktiviert und deaktiviert werden.

Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben, für die eine PIN notwendig ist. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis jetzt auch dazu einsetzen, ihre Personendaten vor Ort (also nicht online) auf elektronischem Wege in ein Formular zu übertragen. Digitalisiert werden soll nicht die Beantragung des Personalausweises, für welche nach wie vor das persönliche Erscheinen notwendig ist, sondern die Beantragung einer Befreiung von der Ausweispflicht und eine Verlustmeldung des Dokuments, also Annexleistungen.

Themenfeld: Querschnittsleistungen
Fachbereich: Bürgeramt, Einwohnermeldeamt
Kommunaltyp: Große Kreisstadt, Kreisangehörige Gemeinde, Kreisfreie Gemeinde
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