Digitalmarkt für Kommunen.
Der DigitalMarkt wird derzeit von der BayKommun AöR zur Verfügung gestellt. Er bietet bayerischen Kommunen zukünftig die Möglichkeit, notwendige Basis- und Onlinedienste, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erforderlich sind, zur rechtssicheren Nachnutzung zu erwerben. Zusätzlich können zukünftig über den DigitalMarkt weitere Produkte wie Softwarelizenzen und Verwaltungs-Servicedienste bestellt werden.
Eine rechtssichere Nachnutzung der Online-Dienste ist ausschließlich über den DigitalMarkt möglich, wobei die Finanzierung der Dienste gemäß den vertraglichen Regelungen zur Nachnutzung erfolgt. Detaillierte Informationen zu den Finanzierungsmodellen der EfA-Dienste und den BayernPackages finden sich sowohl im DigitalMarkt zum jeweiligen Online-Dienst als auch in unseren FAQs.
Die beliebtesten Dienste im DigitalMarkt
- Themenfeld: Bauen und Wohnen
- Fachbereich: Sonstiges
- Kommunaltyp: Kreisangehörige Gemeinde, Große Kreisstadt, Kreisfreie Gemeinde, Landkreis
- Themenfeld: Bauen und Wohnen
- Fachbereich: Einwohnermeldeamt
- Kommunaltyp: Kreisangehörige Gemeinde, Große Kreisstadt, Kreisfreie Gemeinde
- Themenfeld: Mobilität und Reisen
- Fachbereich: Bürgeramt
- Kommunaltyp: Kreisangehörige Gemeinde, Große Kreisstadt, Kreisfreie Gemeinde
Im ersten Schritt erfolgt eine einmalige Registrierung in unserem Digitalmarkt. Dabei sind persönliche Daten sowie Informationen zur betreffenden Kommune anzugeben, für die die Dienste erworben werden sollen. Falls vorhanden, sollten auch die Angaben des kommunalen Digitalisierungsbeauftragten hinterlegt werden. Zudem muss eine einmalige Verifizierung durch Mein Unternehmenskonto durchgeführt werden.
Nach der Registrierung wird Ihr Konto überprüft und freigeschaltet. Sie erhalten eine Bestätigungsmail, sobald Ihr Konto durch uns aktiviert wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Zugang zu allen verfügbaren Diensten im Digitalmarkt.
Bei erfolgreicher Registrierung können alle EfA-Dienste sowie weitere Online-Dienste in den enthaltenen Bayern Packages im Digitalmarkt ausgewählt werden.
Für jeden ausgewählten Dienst müssen Angaben zu je einem technischen und einem fachlichen Ansprechpartner gemacht werden. Nachdem diese Angaben hinterlegt sind, kann der Dienst in den Warenkorb hinzugefügt werden.
Im letzten Schritt erfolgt die verbindliche Bestellung des Online-Dienstes. Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig und bestätigen Sie die Bestellung. Sie erhalten daraufhin eine Bestellbestätigung per E-Mail.
WAS SIND EFA-LEISTUNGEN UND BAYERN PACKAGES?
EfA-Leistungen (Einer für Alle) stehen für das Prinzip, dass ein Bundesland oder eine Allianz eine digitale Verwaltungsleistung zentral entwickelt und betreibt. Diese Leistung wird anderen IT-Dienstleistern, Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt, die sie ebenfalls nutzen können. In Bayern wurden 26 OZG-Leistungen priorisiert, die nach dem EfA-Prinzip nachgenutzt werden sollen.
Die EfA-Leistungen sind Teil der Bayern Packages, die Sets ausgewählter Online-Verfahren zentral für die Kommunen in Bayern bereitstellen. Diese Pakete beinhalten neben den EfA-Leistungen auch Marktangebote, die durch das StMD beauftragt oder eingekauft werden. Zusätzlich umfassen die Bayern Packages Angebote des BayernStores, einem Teil des BayernPortal-Redaktionssystems, und Leistungen des Projekts Digitaler Werkzeugkasten des Innovationsrings des Bayerischen Landkreistages (Voraussetzung: XIMA Formcycle System).
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die Nutzungsbedingungen sind die Grundlage für einen verbindlichen Vertragsabschluss im Digitalmarkt.