Allgemeine Nutzungsbedingungen für den DigitalMarkt der BayKommun AöR
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Geltungsbereich
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Die BayKommun AöR, Lilienthalallee 25, 80939 München, betreibt einen digitalen Marktplatz für die Zurverfügungstellung und den Bezug von digitalen Leistungen (im Folgenden „Digitalmarkt“). Aufgabe und Ziel des Digitalmarkts ist der rechtssichere Transport von EfA-Leistungen anderer Länder an die bayerischen Kommunen sowie die Koordinierung der Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen durch andere Anbieter (nachfolgend „Anbieter“) für die Kommunen in Bayern i. S. d. Art. 53 BayDiG.
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Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung des Digitalmarkts.
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Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung des Digitalmarkts gültige Fassung der Nutzungsbedingungen.
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Nutzerkreis
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Die Nutzung des Digitalmarkts steht ausschließlich den Kommunen in Bayern sowie ihren kommunalen Unternehmen (im Folgenden zusammen „Kommunen“ genannt) offen.
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Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen wird grundsätzlich zwischen zwei Nutzergruppen unterschieden:
- Nutzer: Alle Personen, die den öffentlich zugänglichen Internetauftritt des Digitalmarkts aufrufen. Für die Nutzung der öffentlich bereitgestellten Inhalte und Funktionen ist keine Registrierung erforderlich (im Folgenden „Nutzer“).
- Registrierter Nutzer: Vertretungsberechtigte Person, die im Namen einer Kommune ein Benutzerkonto für den Digitalmarkt angelegt (s. Ziff. 3) und sich mit ihren Zugangsdaten angemeldet hat (im Folgenden „registrierter Nutzer“).
Jeder Nutzer kann den Digitalmarkt zunächst zur Information über das Angebot der verschiedenen digitalen Verwaltungsleistungen nutzen, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Zur Anbahnung oder zum Abschluss von Verträgen über das Angebot von Leistungen müssen sich Nutzer entsprechend auf der Plattform registrieren.
Auf dem Digitalmarkt bieten die BayKommun AöR und weitere Anbieter Leistungen an. Die BayKommun AöR wird nur dann selbst Vertragspartei der abzuschließenden Verträge, wenn sie ausdrücklich selbst als Anbieter auftritt. Anderenfalls kommen Verträge ausschließlich zwischen der Kommune und den weiteren Anbietern zustande.
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Nutzung des Digitalmarkts / Registrierung / Benutzerkonto
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Für die Nutzung der wesentlichen Funktionen des Digitalmarkts ist eine Registrierung und somit die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich.
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Die vertretungsberechtigte Person ist verpflichtet, bei der Registrierung und Einrichtung des Benutzerkontos wahrheitsgemäße und – soweit erforderlich und entsprechend gekennzeichnet – vollständige Daten anzugeben. Darüber hinaus hat die vertretungsberechtigte Person sicherzustellen, dass die erforderlichen Vollmachten für die Nutzung des Digitalmarkts im Innenverhältnis vorliegen. Eine Registrierung darf nur durch vertretungsberechtigte Personen erfolgen.
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Für die Registrierung ist eine einmalige Verifizierung über das Identifikations- und Authentifizierungsverfahren von „Mein Unternehmenskonto“ unter Nutzung eines ELSTER-Zertifikates der Kommune notwendig. Hierdurch wird die Zugehörigkeit der vertretungsberechtigten Person zur Kommune nachgewiesen.
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Die BayKommun AöR prüft die gemachten Angaben auf Plausibilität und schaltet die vertretungsberechtigte Person für den Digitalmarkt frei, sofern die Prüfung positiv ausfällt. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses oder erheblicher Zweifel kann die BayKommun AöR die Freischaltung der vertretungsberechtigten Person ablehnen.
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Mit erfolgreicher Registrierung gilt die vertretungsberechtigte Person als registrierter Nutzer.
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Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der registrierte Nutzer seine Angaben unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – der BayKommun AöR unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
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Im Rahmen der Registrierung legt die vertretungsberechtigte Person für den Zugang zu ihrem Benutzerkonto eine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“) fest. Der registrierte Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem registrierten Nutzer die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies der BayKommun AöR umgehend mitzuteilen.
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Dem registrierten Nutzer ist bekannt, dass ihm Erklärungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses (z. B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der Nutzungsbedingungen/AGB oder andere Mitteilungen) oder im Rahmen von Anfragen zu Marktangeboten per E-Mail zugehen werden.
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Die BayKommun AöR ist zur sofortigen Sperrung des Benutzerkontos berechtigt,
a) wenn im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einrichtung des Benutzerkontos falsche Angaben gemacht wurden;
b) bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten;
c) bei Verstößen des registrierten Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen oder
d) wenn ein sonstiger vergleichbarer wichtiger Grund vorliegt.
Die Nutzung und der Zugang zu bereits erworbenen oder abgerufenen Diensten werden hiervon nicht berührt. -
Im Falle einer Sperrung des Benutzerkontos ist es der betroffenen Person bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der BayKommun AöR untersagt, sich erneut für den Digitalmarkt registrieren zu lassen bzw. ein neues Benutzerkonto einzurichten.
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Soweit keine Registrierung erfolgt, akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen durch die Aufnahme der Nutzung und deren Fortsetzung.
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Die Nutzung des Digitalmarkts ist kostenfrei.
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Laufzeit und Beendigung
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Das Benutzerkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann vom registrierten Nutzer jederzeit gekündigt werden. Die BayKommun AöR kann das Benutzerkonto jederzeit unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigungserklärung des registrierten Nutzers genügt eine Abmeldung in den persönlichen Einstellungen oder eine Mitteilung per E-Mail an projekt@baykommun.bayern. Für die Kündigungserklärung der BayKommun AöR genügt eine E-Mail an die bei der Registrierung vom registrierten Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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Angebote und Vertragsschluss - EfA-Dienste
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Die BayKommun AöR stellt mit dem Digitalmarkt eine Plattform zur Verfügung, über welche die Kommunen EfA-Dienste zur Nachnutzung beziehen können.
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Die Darstellung der EfA-Dienste im Digitalmarkt stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
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Vor Abschluss der Bestellung wird dem registrierten Nutzer der gewünschte EfA-Dienst mitsamt dem aktuellen SaaS-Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag einschließlich den SaaS-Sub-Nachnutzungs-AGB sowie allen Informationen zu den Vertragsparteien zur Gegenkontrolle angezeigt. Es wird zudem angezeigt, welche Form der Preisgestaltung für den zu erwerbenden oder abzurufenden EfA-Dienst einschlägig ist (s. auch Ziff. 10 der SaaS-Sub-Nachnutzungs-AGB).
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Durch das Absenden einer Bestellung durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der registrierte Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des ausgewählten EfA-Dienstes ab. Eine erneute Authentifikation über „Mein Unternehmenskonto“ erfolgt nicht.
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Die BayKommun AöR prüft die institutionelle und fachliche Zuständigkeit der Kommune für den EfA-Dienst. Eine darüberhinausgehende Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit des Erwerbs durch den registrierten Nutzer erfolgt nicht.
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Die erfolgreich aufgegebene Bestellung wird durch den Versand einer Bestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.
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Angebote und Vertragsschluss - Marktangebote
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Des Weiteren können registrierte Nutzer über den Digitalmarkt Marktangebote von weiteren Anbietern anfragen. Diese im Digitalmarkt dargestellten Marktangebote dienen ausschließlich der Information und der Anbahnung eines Kontakts zu dem jeweiligen Anbieter. Die Marktangebote stellen keine eigenen Angebote der BayKommun AöR dar.
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Die BayKommun AöR übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben der Anbieter der Marktangebote.
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Anfragen für die dargestellten Marktangebote werden über ein Ticket-System an die jeweiligen Anbieter weitergeleitet.
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Der registrierte Nutzer übermittelt dabei über das Ticket-System nur solche Informationen und personenbezogenen Daten, deren Weitergabe an den Anbieter rechtlich zulässig und zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich sind.
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Die BayKommun AöR ist berechtigt, Anfragen zu den Marktangeboten zu prüfen, zu moderieren oder nicht weiterzuleiten, wenn diese unvollständig, offensichtlich unzulässig oder zweckwidrig sind. Ein Anspruch auf Weiterleitung, Bearbeitung oder Antwort besteht nicht.
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Verträge über die Marktangebote kommen ausschließlich unmittelbar zwischen Kommune und Anbieter zustande. Ein Vertragsschluss findet außerhalb des Digitalmarkts statt. Die BayKommun AöR ist weder Vertragspartei noch Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des entsprechenden Anbieters.
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Störungen
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Die BayKommun AöR hält geeignete Kontaktwege für Störungsmeldungen bereit und reagiert hierauf innerhalb angemessener Frist. Für eine Störungsmeldung steht folgender Kontakt zur Verfügung: projekt@baykommun.bayern
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Über erhebliche Störungen informiert die BayKommun AöR über geeignete Kommunikationskanäle (z. B. auf der Website des Digitalmarkts oder per E-Mail).
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Haftung
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Die BayKommun AöR haftet für Schäden der Nutzer bzw. registrierten Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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Im Übrigen ist sowohl die Haftung der BayKommun AöR als auch ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht gesetzlich zwingend ist.
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Die Haftung im Zusammenhang mit den konkreten EfA-Diensten oder Marktangeboten richtet sich nach den dafür geltenden Verträgen und Nebenbestimmungen.
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Datenschutz und IT-Sicherheit
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Im Rahmen der Registrierung werden personenbezogene Daten zur Identifizierung und Authentifizierung sowie zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen über die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen verwendet.
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Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung sowie der Auftragsdatenvereinbarung (AVV) der entsprechenden Nachnutzungsverträge zu entnehmen.
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Die BayKommun AöR ist zur Weiterleitung von Anfragen im Zusammenhang mit den Marktangeboten inklusive der erforderlichen personenbezogenen Daten (insbesondere Kontakt- und Anfragedaten) an die jeweiligen Anbieter berechtigt.
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Personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten, die auf dem Digitalmarkt veröffentlicht sind oder von denen der (registrierte) Nutzer sonst im Rahmen der Nutzung des Digitalmarkts Kenntnis erlangt, dürfen vom (registrierten) Nutzer ausschließlich zum Zwecke der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen über die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme von Leistungen verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und dem Betroffenen unverlangte E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder unverlangt telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.
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Vertraulichkeit
Die im Digitalmarkt angebotenen Leistungen, Preise und Marktangebote sind vertraulich zu behandeln. Den registrierten Nutzern ist zudem untersagt, im Digitalmarkt nur nach Registrierung verfügbare Informationen einem Empfängerkreis zur Verfügung zu stellen, der nicht zu den registrierten Nutzern gehört.
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Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
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Die BayKommun AöR hat das Recht, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem registrierten Nutzer spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des registrierten Nutzers zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht. Die BayKommun AöR verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
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Widerspricht der registrierte Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die BayKommun AöR behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
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Eine Änderung der Nutzungsbedingungen mit ausdrücklicher Zustimmung des registrierten Nutzers ist jederzeit möglich.
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Sonstige Bestimmungen
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Nutzungsverhältnis ergebenden Ansprüche ist München.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Das einheitliche UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung.
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Vertragssprache ist deutsch.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Stand: 11/2025