Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    1. Die BayKommun AöR, Lilienthalallee 25, 80939 München, vertreten durch Stefan Obermeier (im Folgenden „BayKommun“), E-Mail: kontakt@baykommun.bayern, betreibt einen Online-Shop für die Zurverfügungstellung und den Bezug von digitalen Leistungen, insbesondere EfA-Onlinediensten (im Folgenden „Digitalmarkt“). Aufgabe und Ziel des Digitalmarkts ist die Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen an Unternehmen auf kommunaler Ebene i.S.d. Art. 53 BayDiG.

    2. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung des Digitalmarkts sowie den Abschluss von Verträgen.

    3. Die Nutzung des Digitalmarkts erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die BayKommun hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

    5. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in referenzierten Dokumenten bzw. den sonstigen von der BayKommun oder Dritten beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in diesen AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in diesen AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in den dienstbezogenen Vertragsunterlagen (SaaS-Sub- Nachnutzungsvertrag und SaaS-Sub-Nachnutzungs- AGB)nichts anderes vereinbart ist.

  2. Nutzerkreis

    1. Die Nutzung des Digitalmarkts steht ausschließlich den Kommunen in Bayern sowie ihren kommunalen Unternehmen (im Folgenden "Nutzer") offen. Die BayKommun stellt den Nutzern die entsprechenden digitalen Verwaltungsleistungen im Rahmen des Digitalmarkts zur Verfügung und wird demnach Vertragspartner, sofern die Nutzer eine entsprechende Leistung beziehen.

    2. Die Nutzer können den Digitalmarkt zunächst zur Information über das Angebot der verschiedenen digitalen Verwaltungsleistungen nutzen, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Zur Anbahnung oder zum Abschluss von Verträgen über das Angebot von Leistungen müssen sich die Nutzer entsprechend auf der Plattform registrieren (im Folgenden dann auch „Nachnutzer“ genannt).

  3. Nutzung des Digitalmarkts / Registrierung / Benutzerkonto

    1. Für die Nutzung der wesentlichen Funktionen des Digitalmarkts ist eine Registrierung und somit die Anlage eines Benutzerkontos erforderlich.

    2. Dies erfolgt durch Nutzung des Identifikations- und Authentifizierungsverfahrens „Mein Unternehmenskonto“, durch welches die Identifizierung und Authentifizierung sowie die Vertragsfähigkeit der Kommune im Sinne der Art. 3a Abs. 2 Nr. 4, BayVwVfG i.V.m §8 Abs. 6 S. 2 OZG und Art. 87a Abs. 6 S. 1 AO schriftformersetzend sichergestellt wird.

    3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und Einrichtung des Benutzerkontos wahrheitsgemäße und – soweit erforderlich und entsprechend gekennzeichnet – vollständige Daten anzugeben. Darüber hinaus ist der Nutzer dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Vollmacht, Vertretungsbefugnis o.ä.) für die zulässige Registrierung und Nutzung des Digitalmarkts vorliegen. Eine Registrierung darf nur durch entsprechend vertretungsberechtigte Personen erfolgen (im Folgenden "Benutzer").

    4. Nach der Registrierung des Benutzers wird diese zunächst von BayKommun überprüft. Ein Mitarbeiter der BayKommun prüft alle gemachten Angaben auf Plausibilität und schaltet den Benutzer für den Digitalmarkt frei, sofern die Prüfung positiv ausfällt. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses oder erheblichen Zweifeln kann die BayKommun die Freischaltung des Benutzers ablehnen. Sobald die Annahme oder Ablehnung des Benutzers durch die BayKommun erfolgt, erhält dieser eine Mitteilung über das Ergebnis und seine etwaige Freischaltung für den Digitalmarkt.

    5. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Benutzer seine Angaben unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – der BayKommun unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

    6. Im Rahmen der Registrierung legt der Benutzer für den Zugang zu seinem Benutzerkonto eine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“) fest. Die Benutzer haben die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Benutzer die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies der BayKommun umgehend mitzuteilen.

    7. Dem Benutzer ist bekannt, dass ihm Erklärungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses (z.B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen werden.

    8. Die BayKommun ist zur sofortigen Sperrung der Registrierung und/oder des Benutzerkontos berechtigt,
      a) wenn im Zusammenhang mit der Registrierung oder dem Eröffnen der Benutzerkonten falsche Angaben gemacht wurden;
      b) bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten;
      c) bei Verstößen des Nutzers / Benutzers / Nachnutzers gegen die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der BayKommun oder
      d) wenn ein sonstiger vergleichbarer wichtiger Grund vorliegt.
      e) Die Nutzung der und der Zugang zu bereits erworbenen oder abgerufenen Diensten wird hiervon nicht berührt.

    9. Im Falle einer Sperrung der Registrierung und/oder des Benutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer/Benutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der BayKommun untersagt, sich erneut für den Digitalmarkt registrieren zu lassen bzw. ein neues Benutzerkonto zu eröffnen.

  4. Laufzeit und Beendigung

    1. Die Registrierung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann vom Benutzer jederzeit gekündigt werden. BayKommun kann die Registrierung jederzeit unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigungserklärung des Benutzers genügt eine Abmeldung in den persönlichen Einstellungen oder eine Mitteilung per E-Mail an kontakt@baykommun.bayern. Für die Kündigungserklärung der BayKommun genügt eine E-Mail an die bei der Registrierung vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.

    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    3. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen für die EfA-Dienste ergeben sich aus dem jeweiligen Nachnutzungsvertrag des EfA-Dienstes.

  5. Angebot und Vertragsschluss

    1. Die BayKommun stellt mit dem Digitalmarkt eine Plattform zur Verfügung, über die die Benutzer EfA-Dienste zur Nachnutzung beziehen können.

    2. Die Darstellung der EfA-Dienste im Digitalmarkt stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

    3. Vor Abschluss der Bestellung wird dem Benutzer der erworbene EfA-Dienst mitsamt dem aktuellen Nachnutzungsvertrag einschließlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie alle Konto-Benutzerinformationen (vgl. Ziffer 3 dieser AGB) zur Gegenkontrolle angezeigt. Insbesondere wird angezeigt, welche Form der Preisgestaltung für den erworbenen oder abgerufenen EfA-Dienst einschlägig ist (vgl. Ziffer 10 dieser AGB).

    4. Durch das Absenden einer Bestellung durch betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben die Benutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der ausgewählten Dienste ab. Eine erneute Authentifikation mit dem Unternehmenskonto erfolgt nicht. Die erfolgreiche aufgegebene Bestellung wird durch den Versand einer Bestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.

    5. Vor Absenden der Bestätigung prüft die BayKommun durch ihre Mitarbeiter die institutionelle und fachliche Zuständigkeit der kommunalen Einrichtung des Benutzers für den Erwerb des EfA-Dienstes. Eine darüber hinausgehende Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit des Erwerbs durch den Benutzer erfolgt nicht.

  6. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Kosten für die EfA-Dienste werden durch entsprechende Umlageverfahren auf die nachnutzenden Kommunen verteilt. Die EfA-Dienste können durch die Benutzer/Nachnutzer dann ohne weitere Kosten über den Digitalmarkt bezogen werden (Leistungsabruf).

    2. Sollte einzelne EfA-Dienste eine individuelle Vergütung erfordern, so werden die dafür geltenden Preise innerhalb des Digitalmarkts angegeben und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Näheres ergibt sich aus dem jeweiligen aktuellen Nachnutzungsvertrag des EfA-Dienstes einschließlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    3. Die Bezahlung erfolgt dann gemäß den im Rahmen des Bestellvorgangs genannten Zahlungsbedingungen und -modalitäten sowie nach den Bedingungen des jeweiligen Nachnutzungsvertrags.

  7. Lieferung und Leistungserbringung

    1. Die EfA-Dienste werden nach Abschluss der Bestellung in der Regel schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

    2. Die Bereitstellung des EfA-Dienstes erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Nachnutzer, der BayKommun und dem zuständigen IT-Dienstleister.

    3. Die weiteren Bedingungen und vertraglichen Regelungen zur Leistungserbringung des EfA-Dienstes sind dem jeweiligen Nachnutzungsvertrag zu entnehmen.

  8. Haftung

    1. Die BayKommun haftet für Schäden der Benutzer bzw. Nachnutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

    2. Im Übrigen ist sowohl die Haftung der BayKommun als auch ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht gesetzlich zwingend ist.

    3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Nachnutzer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung die BayKommun vertrauen darf. Dabei haftet der Nachnutzer nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintreten typischerweise gerechnet werden muss.

    4. Abweichende Haftungsregelungen können im Rahmen des jeweiligen Nachnutzungsvertrags vereinbart werden.

  9. Datenschutz und IT-Sicherheit

    1. Im Rahmen der Registrierung werden die Daten primär zur Identifizierung und Authentifizierung sowie zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen über die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen verwendet.

    2. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie der Auftragsdatenvereinbarung (AVV) der entsprechenden Nachnutzungsverträge.

    3. Der Nachnutzer sowie die BayKommun verpflichten sich in Zusammenarbeit zur Einhaltung der maßgeblichen IT-sicherheitsrechtlichen Bestimmungen. Zur Erfüllung dieser Pflichten werden sich der Nachnutzer und die BayKommun über das hierfür im Einzelnen Notwendige verständigen und ggf. einer gesonderten Regelung zuführen.

    4. Insbesondere verpflichtet sich die BayKommun gegenüber den Nutzern/Nachnutzern, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers bzw. Nachnutzers bzw. der den Online-Dienst nutzenden Person zu treffen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die BayKommun, die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, wie beispielsweise regelmäßige Backups und Updates vorzunehmen, die Daten auf Schadsoftware zu überprüfen sowie nach dem Stand der Technik für Netzwerksicherheit, insbesondere durch die Installation von Firewalls, zu sorgen. Es stellt eine Obliegenheit des Nachnutzers dar, diese Maßnahmen aus datenschutzrechtlicher Sicht (Art. 25 und 32 DSGVO) zu bewerten.

  10. Vertraulichkeit

    Die im Digitalmarkt angebotenen Leistungen und Preise sind vertraulich zu behandeln. Den Benutzern ist zudem untersagt, im EfA-Shop nur nach Registrierung verfügbare Informationen einem Empfängerkreis zur Verfügung zu stellen, der nicht zu den registrierten Benutzern gehört.

  11. Störungsklassifizierung

    Es wird zwischen folgenden drei Störungsklassen unterschieden:

    1. Eine betriebsverhindernde Störung liegt vor, wenn für mehr als einen unwesentlichen Teil der Nutzer beim Nachnutzer (insbesondere etwaigen Verwaltungskunden) die Nutzung der betroffenen Leistung insgesamt oder in wesentlichen Funktionen unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist.

    2. Eine betriebsbehindernde Störung liegt vor, wenn die Nutzung der betroffenen Leistung erheblich eingeschränkt ist. Eine erhebliche Störung liegt auch vor, wenn die leichten Störungen insgesamt zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Nutzung der betroffenen Leistung führen.

    3. Eine leichte Störung liegt vor, wenn die Nutzung der betroffenen Leistung ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.

  12. Störungsbeseitigung

    1. Störungen sind durch den Nachnutzer unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen direkt an die dafür zuständige Stelle zu melden. Die Kontaktdaten ergeben sich aus dem jeweiligen Nachnutzungsvertrag.

    2. Liegt eine Störung vor, hat die BayKommun nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich nach Mitteilung des Nachnutzers zu reagieren und sie zu beseitigen oder die dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

  13. Änderungen dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

    1. Die BayKommun hat das Recht, diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu ändern. Die geplanten Änderungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden dem Benutzer/Nachnutzer spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Benutzers/Nachnutzers zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Die BayKommun verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

    2. Widerspricht der Benutzer/Nachnutzer der Änderung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die BayKommun behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

    3. Eine Änderung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Benutzers/Nachnutzers ist jederzeit möglich.

  14. Sonstige Bestimmungen

    1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist München.

    2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Das einheitliche UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung.

    3. Vertragssprache ist deutsch.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



Stand: 08/2024

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