Verpflichtungserklärung
Für die Bestellung im DigitalMarkt benötigst Du neben zentralen Daten Deiner Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zum Online-Dienst
Der Online-Dienst "Verpflichtungserklärung" ermöglicht die digitale Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. die Vorbereitung einer Abgabe im Behördentermin. Verpflichtungsgeber können natürliche sowie juristische Personen als auch rechtsfähige Personengesellschaften sein. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt von Drittstaatsangehörigen absichern.
Fachlich
Hessen
Auswärtiges Amt (AA)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Technisch
Während des Rollouts der OZG-Leistung Verpflichtungserklärung steht folgende Support E-Mail-Adresse bis zum Go-Live zur Verfügung:
verpflichtungserklaerung-support@ekom21.de
Ist die Produktivsetzung abgeschlossen, steht folgende Support E-Mail-Adresse zur Verfügung:
support-Digitalisierung@ekom21.de
OK.VISA (AKDB), ALWsystem (AXIANS Informa), Stranger (Beister), PauloGo (DXC), AUSO-SW (HSH), LaDiVa (Komm-one), ADVIS (Kommunix)
Deutsch
ekom21
XAusländer
OSCI und DVDV
eID, ELSTER-Zertifikat; mit Nutzung der Onlineausweisfunktion über BundID/Mein Unternehmenskonto kann die Verpflichtungserklärung vollständig online abgegeben bzw. vorbereitet werden. Ohne Einsatz der Onlineausweisfunktion können alle notwendigen Angaben digital eingegeben, alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Ausländerbehörde über den X-Ausländerstandard digital übermittelt werden. Es muss dann jedoch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erfolgen.
BundID
Epay21, ePayBL, pmpayment
Nein
Nein
97,5 %
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die ausländerrechtlichen EfA-Leistungen werden für 2024 und 2025 aus dem bayerischen Anteil an der MPK-Milliarde zur Unterstützung der Ausländerbehörden finanziert.
Die Kosten für den Anschluss übernimmt der Freistaat Bayern.