Produktinformationen "Verpflichtungserklärung"
Der Online-Dienst "Verpflichtungserklärung" ermöglicht die digitale Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. die Vorbereitung einer Abgabe im Behördentermin. Verpflichtungsgeber können natürliche sowie juristische Personen als auch rechtsfähige Personengesellschaften sein. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt von Drittstaatsangehörigen absichern.
Themenfeld: Ein- und Auswanderung
Fachbereich: Ausländerbehörde
Kommunaltyp: Kreisfreie Gemeinde, Landkreis
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