Hilfe zum Lebensunterhalt
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Information zum Online-Dienst
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.
Die Leistung ist Teil der Sozialplattform. Auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden, finden Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat A 1
Referat-A1@stmas.bayern.de
Nordrhein-Westfalen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Technisch
BayKommun Projektteam
Care4, LÄMMKom Lissa, OZG Connector, OPEN Prosoz, KDN Sozial
Deutsch
IT.NRW
XSozial
OSCI, XTA2, FIT-Connect
eID, BundID, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Neuer Personalausweis (nPA), eMail/Passwort, ELSTER
Servicekonten in Deutschland, Sozialplattform inklusive Zentrale Datenaustausch Infrastruktur (ZDI) für den Versand an OSCI der Länder
Nein
Nein
Nein
-
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
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