Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Information zum Online-Dienst
Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann.
Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich je nach Bundesland.
Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Sozialämter der Kommune geprüft. Die Regelsatz-Zahlung wird ergänzt durch weitere Beträge, wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.
Die Leistung ist Teil der Sozialplattform. Auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden, finden Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Referat A 1
Nordrhein-Westfalen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Technisch
BayKommun Projektteam
Deutsch
IT.NRW
XSozial
OSCI, XTA2, FIT-Connect
eID, BundID, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Neuer Personalausweis (nPA), eMail/Passwort, ELSTER
Servicekonten in Deutschland, Sozialplattform inklusive Zentrale Datenaustausch Infrastruktur (ZDI) für den Versand an OSCI der Länder
Nein
Nein
Nein
-
Links und Dokumente
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