Breitband-Portal
Der Dienst steht hier in Kürze zur Nachnutzung zur Verfügung.
Information zur Leistung
Die nachfolgende prozessbezogene Leistungsbeschreibung enthält die technischen Spezifika der OZG-Leistung „Breitbandausbau“. Die OZG-Leistung wird im Rahmen des Online-Dienstes „Breitband-Portal“ zur Verfügung gestellt.
Breitband-Portal – Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG:
Eigentümer und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden
Telekommunikationslinien sind nach der Übertragung der unentgeltlichen Nutzungsberechtigung nach
§ 125 Abs. 2 TKG im jeweils genehmigten Gebiet befugt, Verkehrswege für die Verlegung öffentlichen
Zwecken dienenden Telekommunikationslinien grundsätzlich zu nutzen. Für konkrete Maßnahmen der
Leitungsverlegung oder der Änderung von Telekommunikationslinien benötigen sie gemäß § 127 Abs.
1 TKG eine Zustimmung des Trägers der Wegebaulast.
Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ bietet die Möglichkeit, den Antrag auf Verlegung und Änderung
von Telekommunikationslinien gemäß den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes digital zu stellen.
Breitband-Portal:
Das „Breitband-Portal“ ermöglicht die digitale, medien-bruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Verwaltungsleistungen gemäß § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Anwendung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der TK-Unternehmen) als auch im Prozess der Zustimmung (auf Seiten der Wegebaulastträger) Schritt für Schritt durch die Beantragung und Bescheidung der Verwaltungsleistung geführt. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation können digital über das Portal abgewickelt werden.
Fachlich
ekom21 KGRZ Hessen
support-digitalisierung@ekom21.de
Hessen, Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Technisch
Breitbandportal Civento
Deutsch
ekom21
XBreitband, XTrasse und FIT-Connect
FIM-Modellierung ist Grundlage der Leistungserbringung
ELSTER Unternehmenskonto
ELSTER Unternehmenskonto
epay21, Gebührenbescheid über ELSTER oder Postweg
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Betrieb bis einschließlich 2025 werden durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr getragen. Es fallen keine Anschlusskosten an.
Keine