Produktinformationen "Breitband-Portal"
Die nachfolgende prozessbezogene Leistungsbeschreibung enthält die technischen Spezifika der OZG-Leistung „Breitbandausbau“. Die OZG-Leistung wird im Rahmen des Online-Dienstes „Breitband-Portal“ zur Verfügung gestellt.
Breitband-Portal – Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG:
Eigentümer und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien sind nach der Übertragung der unentgeltlichen Nutzungsberechtigung nach § 125 Abs. 2 TKG im jeweils genehmigten Gebiet befugt, Verkehrswege für die Verlegung öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien grundsätzlich zu nutzen. Für konkrete Maßnahmen der Leitungsverlegung oder der Änderung von Telekommunikationslinien benötigen sie gemäß § 127 Abs. 1 TKG eine Zustimmung des Trägers der Wegebaulast. Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ bietet die Möglichkeit, den Antrag auf Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien gemäß den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes digital zu stellen.
Breitband-Portal:
Das „Breitband-Portal“ ermöglicht die digitale, medien-bruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Verwaltungsleistungen gemäß § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Anwendung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der TK-Unternehmen) als auch im Prozess der Zustimmung (auf Seiten der Wegebaulastträger) Schritt für Schritt durch die Beantragung und Bescheidung der Verwaltungsleistung geführt. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation können digital über das Portal abgewickelt werden.
Themenfeld: Bauen und Wohnen
Fachbereich: Sonstiges
Kommunaltyp: Große Kreisstadt, Kreisangehörige Gemeinde, Kreisfreie Gemeinde, Landkreis
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