Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw.
Dieser Dienst wird kostenfrei über den BayernStore bereitgestellt. Beauftrage ggf. einen BayernPortal-Redakteur Deiner Behörde ihn über das Redaktionssystem des BayernPortals zu abonnieren. Weitere Informationen findest Du unter „Links und Dokumente“.
Mit Klick auf den nachfolgenden Button wirst Du auf eine externe Seite weitergeleitet.
Auf dieser kannst Du den Dienst beziehen.
Information zum Online-Dienst
Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können und für die kein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, kann die Einrichtung die Aufnahme online der Meldebehörde mitteilen. Die Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz § 32.
Bezeichnung im BayernStore: “Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen”
OZG-Leistung: "Besondere Meldepflicht"
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
-
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Technisch
Ansprechpartner für COM Vibilia BDA-Edition: Governikus Hotline-Service: bda-support@governikus.de
Ansprechpartner für Zertifikate: Wendet Euch an Euren Zertifikatsanbieter
Ansprechpartner für DVDV-Behördenschlüssel: DVDV-pflegende-Stelle@statistik.bayern.de
Ansprechpartner bei Fehlermeldungen bei Nutzung des Dienstes: formularserver@bayern.de
-
Deutsch
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
-
Die Übermittlung an die Behörde erfolgt über den Basisdienst Digitaler Antrag.
Mein Unternehmenskonto
Mein Unternehmenskonto
Nein
Nein
Nein
-
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Dieser Dienst wird kostenfrei über den BayernStore bereitgestellt.
Keine