Produktinformationen "Bedarf für Bildung und Teilhabe"
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Die Leistung ist Teil der Sozialplattform. Auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden, finden Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
Themenfeld: Arbeit und Ruhestand
Fachbereich: Sozialamt
Kommunaltyp: Kreisfreie Gemeinde, Landkreis
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