Bedarf für Bildung und Teilhabe
Für die Bestellung im Digitalmarkt benötigen Sie neben zentralen Daten Ihrer Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zur Leistung
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Die Leistung ist Teil der Sozialplattform. Auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden, finden Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat A 1
Nordrhein-Westfalen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Technisch
Anbindungssupport der Sozialplattform
Deutsch
IT.NRW
XSozial
OSCI, XTA2, (FIT-Connect: in Pilotierung)
eID, BundID, Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Neuer Personalausweis (nPA), eMail/Passwort, ELSTER
Servicekonten in Deutschland, Sozialplattform inklusive Zentrale Datenaustausch Infrastruktur (ZDI) für den Versand an OSCI der Länder
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Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Fachverfahrenshersteller.