Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe
Die zentral beschafften Marktangebote sind Teil der BayernPackages. Ihr werdet bei Bestellung auf eine externe Seite der jeweiligen Bereitsteller weitergeleitet, ggf. ist ein separater Vertragsschluss notwendig.
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Auf dieser kannst Du den Dienst beziehen.
Information zum Online-Dienst
Mit diesen Online-Diensten können Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Fahrzeuge von verschiedenen Arten von Betrieben beantragt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken ohne Parkscheibe, im eingeschränkten Haltverbot, an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr, in Bewohner-Parkbereichen, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen, in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.
Die Leistung wird bei der AKDB in drei separaten Online-Diensten abgebildet:
Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Und bei komuna über einen kombinierten Online-Dienst:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Technisch
AKDB: kundenportal.akdb.de
komuna: rsp@komuna.de
AKDB: Keine Fachverfahrensanbindung, einfacher Standard-Bearbeitungsworkflow mit Posteingang für Anträge in (gehostetem) komXwork mit eAkte.
komuna: Keine Fachverfahrensanbindung
Deutsch
AKDB, komuna
AKDB: Nein
komuna: Nein
AKDB: Proprietärer AKDB-Transportweg
komuna: komuna.NET
Volldigitale Nutzung, Authentifizierung via Nutzerkonto erforderlich
AKDB: Unternehmenskonto, BayernID, BundID
komuna: BayernID, Unternehmenskonto
AKDB: keine ePayment-Anbindung
komuna: zu klären
Nein
Nein
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Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten. Ein separater Vertragsschluss mit dem jeweiligen Bereitsteller ist ergänzend notwendig.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wendet Euch für weitere Informationen an Euren Fachverfahrenshersteller.