Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung
Für die Bestellung im DigitalMarkt benötigst Du neben zentralen Daten Deiner Kommune auch die Kontaktdaten der fachlichen und technischen Ansprechpartner des jeweiligen Dienstes sowie das kommunale MeinUnternehmenskonto-Zertifikat zur einmaligen Verifizierung.
Information zum Online-Dienst
Die Errichtung, Inbetriebnahme oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasser stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzen die Untersuchungen der Wasserversorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden die Hausinstallationen in gemäß § 31 TrinkwV dazu verpflichteten Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert. Dazu bestehen Prüfungs- und Anzeigepflichten. Informationen erteilen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, Wasserversorgungsunternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches sowie das Umweltbundesamt.
Der ursprünglich als ELFA-Maßnahme (ÖGD Pakt) bereitgestellte EfA-Dienst zielt auf die Digitalisierung des Prozesses der Meldung von Wasserversorgungsanlagen ab. Durch ein Online-Portal für Anzeigepflichten nach der Trinkwasserverordnung soll die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen für die Gesundheitsämter effizienter gestaltet, die Datenqualität verbessert und damit die Reaktionsgeschwindigkeit zur Korrektur von fehlerhaften Angaben erhöht werden. So sollen die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern beim Datenmanagement entlastet werden, um den amtlichen Kontrollpflichten besser nachkommen zu können.
Fachlich
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Niedersachsen, Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), unterstützt durch
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL, nur kommissarisch): technisch-praktischer Rollout
- BayKommun AöR: vertraglicher Rollout
Technisch
FJD Information Technologies AG
(immer Fehler-Zeitraum mit Screenshots und „bay. Produktions-Umgebung von EfAST (http://efa.by.niedersachsen.de)" als betroffenen Server nennen)
Jedes Fachverfahren, das XML oder JSON basierte Daten bzw. die FIM/XÖV Standards berücksichtigt
Deutsch
Betrieb und Support: IT.Niedersachsen (Landesbetrieb des Landes Niedersachsen); Entwicklung: FJD Informationtechologies AG
XFall-Container; Konvertierungen in z.B. XPersonenstand durch NAVO möglich
OSCI, XTA, FIT-Connect (bevorzugter Weg)
eID, BundID, e-mail/Passwort
Servicekonto (BundID), ELSTER mUK
ePayBL, pmPayment
Nein
Nein
95 %
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wendet Euch für weitere Informationen an Euren Fachverfahrenshersteller.