Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)
Der Dienst steht hier in Kürze zur Nachnutzung zur Verfügung.
Information zum Online-Dienst
Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen werden als besonders umweltrelevant eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich.
Der zentralisiert ausgestaltete Betrieb des Onlinedienstes „ELiA 3.0“ ermöglicht es Anlagenbetreibern, ihre Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG medienbruchfrei zu erstellen und diese elektronisch und rechtsverbindlich an die zuständige Behörde zu übermitteln. Es werden die verschiedenen Genehmigungsarten sowie die Anzeigen nach den §§ 15, 23b und 67 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterstützt.
Die EfA-Leistung "Anlagengenehmigung und -Zulassung (ELiA)" umfasst insgesamt 12 Verwaltungsleistungen.
Fachlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Technisch
-
Deutsch
Dataport, OVSoftware
XFall
Serviceportal Gemeinsam-Online
ELSTER-Zertifikat Unternehmen/Behörde
-
-
Nein
Nein
95 %
Links und Dokumente
Folgende Links und Dokumente zu diesem Dienst sind verfügbar (unterstrichene Buttons sind externe Links):
Die Kosten für den Onlinedienst sind über die bayernweite Digitalumlage abgegolten.
Die Kosten für eine ggf. notwendige Fachverfahrensanbindung hängen vom Fachverfahren ab. Bitte wendet Euch für weitere Informationen an Euren Fachverfahrenshersteller.